Welche Steuerarten gibt es eigentlich in Deutschland? – Ein kurzer Überblick

Wir in Deutschland wissen, dass der Staat – wir nennen ihn gerne auch den „Fiskus“ – in vielen Bereichen Steuern kassiert.

Immer wieder begegnen uns Steuerarten, die wir regelmäßig oder auch einmalig zu bezahlen haben.

Im nachfolgenden Beitrag werden einige der zahlreichen Steuerarten aufgeführt und näher erläutert.

Warum zahlen wir Steuern und wer bestimmt das?

Beginnen wir mit der Definition des Begriffs „Steuern“: Als Steuer wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet. Sie wird durch ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen all denjenigen auferlegt, die einen bestimmten steuerlichen Tatbestand verwirklichen.

Ein schwieriger Satz, der vereinfacht ausdrückt, dass wir alle Steuern zu zahlen haben und im Grunde genommen keine direkte Leistung dafür erhalten. Steuern werden fast ausschließlich vom Bürger getragen. Selbst unsere Bundeskanzlerin zahlt Steuern, denn auch sie ist natürlich ein Bürger.

Steuern sind die Haupteinnahmequelle unseres Landes. Damit sind sie ein sehr wichtigstes Instrument zur Finanzierung – stehen aber gleichzeitig auch immer wieder in der (politischen) Kritik. Gerade ganz aktuell vor der anstehenden Bundestagswahl werden verschiedene Steuerarten und Abgaben heftig diskutiert. Die verschiedenen Steuern bilden dann insgesamt das Steuersystem, schließlich gibt es in Deutschland nicht nur eine Steuerart.

Erster Überblick über die Verteilung der Steuerarten

Keine der einzelnen Steuerarten vermag alle vier bestehenden Grundanforderungen (Gerechtigkeit, Ergiebigkeit, Unmerklichkeit und Praktikabilität) optimal zu erfüllen. Daher ist auch das Steuersystem der meisten Länder ein so genanntes Vielsteuersystem. Ziel ist es, innerhalb des Steuersystems die Vor- und Nachteile der unterschiedlich strukturierten Steuern auszugleichen.  Innerhalb dieses Systems erfolgt aus den verschiedensten Gründen eine Zusammenfassung der Steuern zu Gruppen. Dabei sind folgende Gruppierungen denkbar:

  • Steuerträgerschaft, d.h. direkte Steuern, die den Bürger wirtschaftlich belasten und indirekte Steuern, bei denen ein Dritter die Steuer für den Bürger abführt.
  • Volkswirtschaftlicher Einordnung (siehe unten)
  • Steuergegenstand – So können der Besitz, Ertrag, Umsatz und/oder Verbrauch besteuert werden.
  • Verwaltungs- und Ertragshoheit, d.h. erhoben durch die Bundes-, Landes- und/oder Gemeindebehörden

Einkommen, Vermögen, Verbrauch … Steuern fallen immer an

Zu jeder dieser vorgenannten Gruppierungen ließen sich sehr detaillierte Informationen zusammentragen, jedoch würde das leider den Rahmen sprengen. Wir wollen daher ein Beispiel herausgreifen und behandeln die Steuergruppen nach volkswirtschaftlicher Einordnung. So sei hier erklärt, dass die Grundlage zur Steuerberechnung

  • das Einkommen (Zuwachs),
  • der Konsum (Verbrauch) sowie
  • das bestehende Vermögen

bilden können. Wir haben also auf der einen Seite einen dynamischen Wert als Bemessungsgrundlage, auf der anderen Seite eine so genannte statistische Größe. Daraus resultiert dann folgende Einteilung:

  • Ertragsteuern  (Teil 1 der Besitzsteuern)

– auf Vermögenszuwachs erhoben
– z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer

  • Substanzsteuern (Teil 2 der Besitzsteuern)

– beziehen sich auf das Eigentum von Vermögensgegenständen
– z.B. Vermögensteuer, Grundsteuer, Hundesteuer

  • Verbrauchsteuern

– bei Verbrauch bestimmter Güter
– Tabaksteuer, Schaumweinsteuer, Mineralölsteuer, Stromsteuer

  • Verkehrssteuern

– erhoben bei Teilnehme am Rechts- und Wirtschaftsverkehr
– z.B.  Kfz-Steuer, Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer

A – Z der deutschen Steuerarten

Nun folgt eine lange Aufreihung von Steuerarten, die wir für Deutschland finden konnten. Teilweise wurden Steuerarten auch schon wieder abgeschafft.

Sicher werdet ihr bereits viele Begriffe schon einmal gehört haben. Aber habt ihr schon einmal von der Salz- oder Zuckersteuer gehört? Auch von der Speiseeissteuer hört man nicht alle Tage.

  1. Abgeltungssteuer
  2. Baulandsteuer
  3. Beförderungssteuer
  4. Biersteuer
  5. Börsenumsatzsteuer
  6. Branntweinsteuer
  7. Einkommensteuer
  8. Energiesteuer
  9. Erbschaftsteuer
  10. Ergänzungsabgabe
  11. Essigsäuresteuer
  12. Feuerschutzsteuer
  13. Gesellschaftsteuer
  14. Getränkesteuer
  15. Gewerbesteuer
  16. Grunderwerbsteuer
  17. Grundsteuer
  18. Hundesteuer
  19. Hypothekengewinnabgabe
  20. Investitionssteuer
  21. Jagd- und Fischereisteuer
  22. Kaffeesteuer
  23. Kapitalertragsteuer
  24. KFZ-Steuer
  25. Kinosteuer
  26. Kirchensteuer
  27. Körperschaftsteuer
  28. Konjunkturzuschlag
  29. Leuchtmittelsteuer
  30. Lohnsteuer
  31. Lustbarkeitssteuer
  32. Mineralölsteuer
  33. Notopfer Berlin
  34. Ökosteuer
  35. Rennwettsteuer
  36. Salzsteuer
  37. Schankerlaubnissteuer
  38. Schaumweinsteuer
  39. Schenkungsteuer
  40. Solidaritätszuschlag
  41. Speiseeissteuer
  42. Spielbankabgabe
  43. Spielkartensteuer
  44. Stabilitätszuschlag
  45. Stromsteuer
  46. Süßstoffsteuer
  47. Tabaksteuer
  48. Tanzsteuer
  49. Teesteuer
  50. Tonnagesteuer
  51. Umsatzsteuer
  52. Vergnügungssteuer
  53. Vermögensabgabe
  54. Vermögensteuer
  55. Verpackungssteuer
  56. Versicherungssteuer
  57. Wechselsteuer
  58. Wertpapiersteuer
  59. Zuckersteuer
  60. Zündwarensteuer
  61. Zweitwohnungssteuer

Was beinhalten die Steuerarten? Was verbirgt sich dahinter?

Die Bedeutung der Steuerarten lässt sich recht schnell dank Suchmaschinen im Internet herausfinden.

Wir haben bei einigen Steuerarten einmal nachgelesen. Selbst wenn sie teilweise schon nicht mehr existieren, sind sie dennoch interessant:

  • Essigsäuresteuer

Um den landwirtschaftlich erzeugten Essig vor der industriell gefertigten Essigsäure zu schützen, wurde die Essigsäuresteuer während der damaligen Reichfinanzreform erfunden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde die Steuer eingeführt und zum 01.01.1981 als Bagatellsteuer wieder abgeschafft.

  • Kinosteuer

Die Kinosteuer existiert bereits seit den 30er Jahren. Es handelt sich dabei um einen Unterbereich der Vergnügungssteuer. Erhoben wird sie auf die Vorführung von Filmen. Der jeweilige Kinobetreiber (nicht der Besucher) muss die Steuer an die Gemeinde abführen.

Zusätzlich zur Kinosteuer muss der Kinobetreiber sogar noch zwischen 1,8% und 3% der Eintrittserlöse an die Filmförderanstalt zahlen.

  • Ökosteuer – Stromsteuer

Als wohl die jüngste Steuer wurde am 1.4.1999 die Ökosteuer eingeführt. Diese dient vorrangig dem zukunftsorientierten Umweltschutz. Das Aufkommen beträgt jährlich mehrere Milliarden Euro und steht dem Bund zu. Erhoben wird die Ökosteuer auf elektrischen Strom und bemisst sich nach der verbrauchten Megawattstunde.

  • Jagd- und Fischereisteuer

Dies ist eine an die Gemeinde zu zahlende Jahressteuer. Steuerpflichtig ist dabei derjenige, der die Berechtigung zur Jagdausübung hat. Das sind also Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter, Jagderlaubnisscheininhaber, der Jagdgast sowie Jagdschutzberechtigte.

  • Tanzsteuer

Kaum jemand weiß, dass es auch heute noch eine Tanzsteuer gibt. Zwar ist es keine eigenständige Steuer mehr, dennoch wird sie im Rahmen der Vergnügungssteuer erhoben.  Bereits im 19. Jahrhundert eingeführt, wird grundsätzlich auf öffentliche Tanzveranstaltung die Tanzsteuer erhoben. Steuerpflichtig ist dabei der Veranstalter, der die Steuerabgaben an die zuständige Gemeinde abzuführen hat.