Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person), die sich insbesondere für große Unternehmen eignet. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit Aktien am Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.

Die Rechtsgrundlagen für die Aktiengesellschaft findest du im Aktiengesetz (AktG).

Die Aktiengesellschaft besitzt unabhängig von ihrer Tätigkeit die Kaufmannseigenschaft und muss im Handelsregister eingetragen werden.

Die Aktiengesellschaft benötigten einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beurkundet werden muss und bestimmte Regelungen enthält. Einige dieser Regelungen sind

  • Name der Gründer
  • der eingezahlte Betrag des Grundkapitals (mindestens 50.000 EUR)
  • Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Informationen zu den Aktien
  • Zahl der Mitglieder des Vorstands

Die Aktiengesellschaft entsteht erst durch Eintragung ins Handelsregister, sie wird dadurch zum Formkaufmann. Die Eintragung hat also konstitutiven Charakter.

Bis zur Eintragung haften die Gesellschafter (Aktionäre) unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für die Gesellschaft.

Firma

Die Aktiengesellschaft kann als Sachfirma, Personenfirma oder als Fantasiefirma in Erscheinung treten. Allerdings muss immer der Zusatz „Aktiengesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung enthalten sein („AG“).

Kapital der Aktiengesellschaft

Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein Mindestkapital von 50.000 EUR erforderlich. Dieses Kapital wird Grundkapital genannt.

Anders als bei anderen Gesellschaftsformen wird das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Hier unterscheidet man grundsätzlich zwischen Nennbetragsaktien und Stückaktien.

Eine Aktie ist ein Wertpapier, das die Beteiligung an der Aktiengesellschaft verbrieft und dem Inhaber (Aktionär) das Recht gibt, Dividenden zu beziehen.

Nennbetragsaktien

Nennbetragsaktien haben einen festen Nennbetrag, der mindestens 1 Euro beträgt.

Bei einem Grundkapital von 100.000 EUR ist es also möglich 20.000 Nennbetragsaktien im Wert von 5 EUR auszugeben.

Da Aktien in der Regel frei gehandelt werden können, ist es möglich, dass Aktien über diesen Nennwert ausgegeben oder gehandelt werden. Die positive Differenz zwischen dem Ausgabewert und dem Nennbetrag ist das Aufgeld (Agio).

Stückaktien

Stückaktien haben keinen festen Nennbetrag. Sie sind am Grundkapital der Aktiengesellschaft im gleichen Umfang beteiligt.

Um den Wert einer solchen Aktie zu berechnen, muss also das Grundkapital durch die Zahl der Aktien geteilt werden.

Organe der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft wird vom Vorstand vertreten. Dieser ist zwar nicht weisungsgebunden, wird aber vom Aufsichtsrat kontrolliert. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung) gewählt.

Vorstand

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist dafür zuständig, die Geschäfte des Unternehmens zu leiten und die Gesellschaft nach außen zu vertreten. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen.

Außerdem muss der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig (mindestens vierteljährlich) über die aktuelle Situation des Unternehmens berichten.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist dafür da, die Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen.

Er ist dafür zuständig den Vorstand zu bestellen, zu überwachen und ihn letztendlich abzuberufen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt.

Zusätzlich prüft der Aufsichtsrat den Jahresabschluss.

In großen Aktiengesellschaften muss zusätzlich ein Abschlussprüfer den Jahresabschluss prüfen.

In einer Aktiengesellschaft, die nicht mehr als 2.000 Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Aufsichtsrat zu 2/3 aus Vertretern der Gesellschafter (Aktionäre) und zu 1/3 aus Vertretern der Arbeitnehmer.

Beschäftigt die Aktiengesellschaft mehr als 2.000 Arbeitnehmer, setzt sich der Aufsichtsrat je zur Hälfte aus Vertretern der Aktionäre und Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.

Hauptversammlung (Gesellschafterversammlung)

Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Aktionäre. Sie entspricht also der Gesellschafterversammlung bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Einmal im Jahr wird eine ordentliche Hauptversammlung einberufen, in der der Jahresabschluss vorgestellt wird und über die Verwendung des Bilanzgewinns abgestimmt wird.

Eine außerordentliche Hauptversammlung ist in einigen Ausnahmefällen zusätzlich möglich.

Die wesentlichen Aufgaben der Hauptversammlung sind:

  • Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates (Vertreter der Gesellschafter)
  • Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entlastung des Vorstands und der Aufsichtsratsmitglieder

Gewinnverwendung

Die Gewinnverwendung einer Aktiengesellschaft erfolgt in mehreren Schritten.

1. Schritt: Gewinn- bzw. Verlustvortrag aus dem Vorjahr

Besteht aus dem Vorjahr noch ein Verlustvortrag, muss dieser zunächst ausgeglichen werden. Gibt es einen Gewinnvortrag, wird dieser dem Jahresergebnis hinzugerechnet.

2. Schritt: Einstellung in die gesetzliche Rücklage

In die gesetzliche Rücklage ist so lange einzuzahlen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen (ein höherer Anteil kann in der Satzung festgelegt werden).

Ist dies noch nicht erreicht, muss 5 % des Jahresüberschusses in die gesetzliche Rücklage eingezahlt werden.

3. Schritt: Einstellung in andere Gewinnrücklagen

Der Vorstand und Aufsichtsrat können bis zu 50 % des verbleibenden Jahresüberschusses in eine andere Gewinnrücklagen einzahlen.

Dies macht Sinn, wenn die aktuelle Marktsituation schwierig ist und die Aktiengesellschaft eine finanzielle Rücklage benötigt.

Diese Gewinnrücklage kann nicht an die Aktionäre ausgeschüttet werden.

4. Schritt: Ausschüttung

Der nun verbleibende Jahresüberschuss ist der Bilanzgewinn.

Die Aktionäre können in der Hauptversammlung nun darüber abstimmen, was mit diesem Gewinn geschieht.

  • Sie können den Bilanzgewinn als Dividende ausschütten
  • Sie können den Bilanzgewinn in die Gewinnsrücklage einstellen
  • Sie können den Bilanzgewinn als Gewinnvortrag in das Folgejahr übernehmen

Vorteile der Aktiengesellschaft

  • leichte Kapitalaufnahme, durch zusätzliche Aktionäre
  • hohes Ansehen der Rechtsform

Nachteile der Aktiengesellschaft

  • Mindestkapital von 50.000 EUR
  • für kleinere Unternehmen ist die Gründung zu aufwändig

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