Kaufmann ist jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt.

Ein Handelsgewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert.

Was genau eine kaufmännische Organisation ist, wird nicht im ausdrücklich im HGB geregelt. Es muss viel eher das Gesamtbild des Unternehmens zur Beurteilung herangezogen werden.

Es gibt also keine bestimmten Grenzen, bei deren Überschreitung man Kaufmann werden würde.

Stattdessen muss jedes Unternehmen individuell betrachtet werden, um zu beurteilen ob es sich um einen Kaufmann handelt.

Bei dieser Betrachtung können insbesondere folgende Merkmale eine Rolle spielen:

  • Höhe des Umsatzes
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Anzahl der Betriebsstätten
  • Vielfalt der Leistungen bzw. Erzeugnisse
  • Umfang der Geschäftsbeziehungen
  • Größe des Kundenstammes
  • Höhe des Kreditbedarfs

Grundsätzlich liegt bei Freiberuflern, Künstlern, Wissenschaftlern und Land- und Forstwirten kein Gewerbebetrieb vor.

Wenn man bei der Beurteilung des Unternehmens zu dem Schluss kommt, dass eine kaufmännische Organisation vorliegt, handelt es sich um einen Kaufmann nach HGB.

Genauer gesagt um einen Ist-Kaufmann nach § 1 HGB.

Solche Kaufleute haben die Verpflichtung, sich im Handelsregister einzutragen. Die Eintragung erfolgt deklaratorisch.

Kannkaufmann gem. § 2 HGB

Gewerbetriebe, die keine kaufmännischer Organisation erfordern, wie zum Beispiel Kleingewerbetreibende und Land- und Forstwirte, können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen.

Durch eine solche Eintragung werden auch solche Gewerbebetriebe zum Kaufmann.

Eine solche Handelsregistereintragung erfolgt konstitutiv. Die Kaufmannseigenschaft wird also erst durch die Eintragung in das Handelsregister erzeugt.

Formkaufmann gem. § 6 HGB

Handelsgesellschaften sind grundsätzlich immer Kaufmann. Man nennt solche Kaufleute „Kaufmann kraft Rechtsform“ oder Formkaufmann.

Formkaufleute sind damit alle Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG, KGaA) und Genossenschaften (eG).

Auch hier entsteht die Kaufmannseigenschaft erst durch Eintragung ins Handelsregister, also konstitutiv.

Allerdings besteht bei Formkaufleuten eine Pflicht zur Registereintragung.

Welche Rechte und Pflichten hat ein Kaufmann nach HGB?

Jetzt wissen wir, wer unter welchen Bedingungen Kaufmann ist, doch was hat das eigentlich für Konsequenzen?

Die wichtigste Pflicht eines Kaufmanns nach HGB, mit der wir auch am meisten zu tun haben, ist die Buchführungspflicht. Sie müssen also eine Buchführung erstellen, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und regelmäßig Jahresabschlüsse erstellen.

Neben dieser Pflicht gibt es noch einige Rechte und Pflichten, die du hier im Überblick findest:

  • Das Recht eine offizielle Firmenbezeichnung zu haben und diese im Handelsregister einzutragen bleibt dem Kaufmann vorbehalten.
  • Sie dürfen Prokura erteilen.
  • Sie dürfen mündlich bürgen.
  • Sie können Handelsrichter werden.
  • Sie haben als Bürge nicht das Recht der Vorausklage.