Geschäfts- und Rechtsfähigkeit sind zwei absolut grundlegende Begriffe des bürgerlichen Rechts. So fängt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit folgendem § 1 an: Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.

In diesem Artikel wollen wir uns damit beschäftigen, was es heißt rechtsfähig zu sein und in welchen Zeitraum die Rechtsfähigkeit einer Person existiert.

Rechtsfähig zu sein bedeutet, dass die (natürliche oder juristische) Person Träger von Rechten und Pflichten ist.

Das klingt zunächst einmal unheimlich abstrakt und man kann sich darunter nicht zwingend etwas vorstellen. Das liegt aber vor allem daran, dass der Begriff der Rechtsfähigkeit auch sehr weit gefasst ist. Wer nicht rechtsfähig ist, kann gar nicht an dem Rechts- und Wirtschaftsleben teilnehmen, da er keine Rechte oder Pflichten tragen kann (wie die schon Definition sagt).

Rechtsobjekte sind zum Beispiel nie rechtsfähig und können somit nie Träger von Rechten oder Pflichten sein. Tiere sind zwar gem. § 90a BGB keine Sachen, werden aber so behandelt, als wären sie welche. Tiere können somit nicht am Rechtsleben teilnehmen und sind damit zum Beispiel nicht in der Lage, zu erben.

Ab wann ist eine Person rechtsfähig?

Wie schon erwähnt, regelt § 1 BGB den Beginn der Rechtsfähigkeit für natürliche Personen. Demnach beginnt die Rechtsfähigkeit bei Menschen mit der Vollendung der Geburt. Ein ungeborenes Kind kann also keine Verpflichtungen haben und auch keine Rechte besitzen.

Sollte von diesem Grundsatz einmal abgewichen werden, ist dies im Gesetz explizit erwähnt, wie zum Beispiel die Erbfähigkeit gem. § 1923 Abs. 2 BGB.

Neben den natürlichen Personen nehmen aber auch juristische Personen an dem Rechts- und Wirtschaftsleben teil. Bei diesen Rechtspersönlichkeiten beginnt die Rechtsfähigkeit mit einer Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistereintragung (juristische Personen des Privatrechts), durch eine staatlichen Verleihung (Vereine mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb) oder durch Genehmigung (Stiftungen).

Wann endet die Rechtsfähigkeit?

Während bei natürlichen Personen der Beginn der Rechtsfähigkeit klar geregelt ist, wird nicht ausdrücklich gesagt, wann diese endet und ein Mensch nicht mehr rechtsfähig ist. Aus § 1922 Abs. 1 BGB lässt sich aber ableiten, dass die Rechtsfähigkeit mit dem Tod endet.

Eine juristische Person ist nicht mehr rechtsfähig, wenn Sie aus dem jeweiligen Register gelöscht wird, die staatliche Verleihung entzogen oder die Genehmigung aufgehoben wird.