Eine Werklieferung ist eine besondere Form von Lieferungen.

Wenn der Werkhersteller die wesentlichen Stoffe für das Werk selbst beschafft, spricht man von einer Werklieferung.

Die Veräußerung von bereits vorhandenen Gegenständen ist dagegen keine Werklieferung sondern eine „normale“ Lieferung.

Von der Werklieferung abzugrenzen ist die Werkleistung, bei dem der Auftraggeber dem Unternehmer die wesentlichen Bestandteile zur Verfügung stellt.

Diese Einteilung ist für den Ort der Leistung, die Umsatzsteuerbefreiung und zur Bestimmung des Umsatzsteuersatzes von Bedeutung.

gesetzliche Grundlage der Werklieferung

Werklieferungen sind definiert in  § 3 Abs. 4 UStG:

„Hat der Unternehmer die Bearbeitung oder Verarbeitung des Gegenstandes übernommen und verwendet hierbei Stoffe die er selbst beschafft so ist die Leistung als Lieferung anzusehen. (Werklieferung) Wenn es sich bei den Stoffen nicht um Zutaten oder sonstige Nebenleistungen handelt.“

Was macht die Werklieferung aus?

Bei einer Werklieferung hat der Unternehmer die Bearbeitung und Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und die Hauptstoffe, die Teile die ins endgültige Produkt eingehen, selbst beschafft.

Dabei geht es insbesondere um die Hauptstoffe. Sogenannte Zutaten oder Nebensachen können auch vom Auftraggeber gestellt werden.

Beispiel

Wenn ein Tischler einen Kleiderschrank individuell anfertigen möchte, benötigt er in erster Linie Holz. Wenn er dieses Holz selbst besorgt, handelt es sich beim Verkauf dieses Kleiderschrankes um eine Werklieferung.

Ob der Tischler auch die Schrauben selbst besorgt hat ist in diesem Beispiel irrelevant.

Ort der Werklieferung

Die Werklieferung ist eine besondere Art der Lieferung. Ihr Ort bestimmt sich also genau wie die Lieferungen nach § 3 Abs. 5a UStG.